Mit der letzten Version 0.13.12 wurde bereits ein vorläufiger Entwurf des Bestandsbuches ausgeliefert. Zwar werden die Daten bereits seit Beginn von BeeManager als Imkereiverwaltung vom Imker gepflegt und dokumentiert, dies allein reicht in den meisten Fällen aber nicht zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Veterinäramt. Es ist daher notwendig gewesen die Funktionen zur Dokumentation der Behandlungen zu erweitern. In diesem Zusammenhang musste eine Möglichkeit geschaffen werden das Bestandsbuch auch Offline verfügbar zu machen und dem Veterinär auszuhändigen.

Hierzu haben wir eine Druckfunktion integriert, um die vorgenommenen Behandlungen als fortlaufendes Dokument in Form einer druckbaren PDF Datei den Imkern zur Verfügung zu stellen. Das generierte Formblatt greift zum Zeitpunkt der Erstellung auf die vorhandenen Behandlungseinträge (auch historische Daten) zu und fertigt ein statisches Dokument zur Archivierung in den eigenen Unterlagen an. Es werden alle durchgeführten Behandlungen im Formblatt aufgelistet, hierzu zählen auch nicht dokumentationspflichtige Einträge wie die Verabreichung von Ameisensäure und Milchsäure. Zudem wird die Art der Verabreichung wie zum Beispiel Nassenheider Verdunster, Liebig Dispenser oder Träufelmethode ebenfalls ausgegeben. Es ist zu beachten, dass einige Verabreichungsmethoden welche in der Imkerei gängige Praxis sind, zur Behandlung der Bienen nicht zugelassen sind.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Kontrollen der Bestandsbücher auch von Kleinimkereien durch die zuständigen Veterinäre durchgeführt. Ein fehlendes Bestandsbuch kann erbliche Bußgelder nach sich ziehen, sodass es im Interesse eines jeden Imkers sein sollte, alle Behandlungen zu dokumentieren. Momentan ist bekannt, dass bei falscher Behandlung oder fehlendem Bestandsbuch zum Beispiel in Schleswig-Holstein strafen von mehreren hundert Euro gegenüber Imkern ausgesprochen wurden. Diese Beträge liegen aber am untersten Rand des möglichen Ermessensspielraums der Behörden. Auch wenn bestimmte Behandlungskonzepte nicht bestandsbuchpflichtig sind, sollte diese mit Belegen (Kaufbeleg des Behandlungsmittels) im Bestandsbuch dokumentiert werden. Es gilt lieber mehr zu schreiben, als dem Veterinär nichts vorlegen zu können.

Alle Einstellungen zum Druck des Bestandsbuches wurden mit der Version 0.13.12 veröffentlicht, bzw. Verbesserungen am Ausdruck mit der Version 0.14.02 nachgeliefert.