Im Rahmen des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist jeder Imker jetzt zur Führung Bestandsbuch verpflichtet, die hieraus resultierenden Anforderungen wurden im BeeManager abgebildet.
Mit der neuen Version kann neben der Behandlungsdauer (z.B. Verdunstung von Ameisensäure) auch die in der Zulassung verankerte Wartezeit hinterlegt werden. Die Wartezeit definiert sich hierbei aus den Zulassungsbestimmung. Bei natürlichen Säure beträgt diese zumeist bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres, bis anschließend wieder Honig vom Volk geerntet werden kann.
Sofern apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Arzneimittel eingesetzt wurden, musste diese bereits vorher im Bestandsbuch dokumentiert werden. Es ist zu beachten, dass ein Bestandsbuch zwar digital gepflegt werden kann, dieses aber für die Behörden in gedruckter Form vorliegen muss.